Beratung bei Trennung und Scheidung § 95 und § 107 

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"Nur die Beziehung zwischen zwei Menschen ist imstande, die Einsamkeit des Einzelnen zu durchbrechen" - Irvin D. Yalom

 

Gemeinsam Wege finden, wenn Altes zu Ende geht

 

Eine Trennung oder Scheidung wirbelt das Leben von Eltern und Kindern oft durcheinander. In dieser emotionalen Ausnahmesituation bin ich an Ihrer Seite. In meiner Rolle als Beraterin liegt es mir am Herzen, zu Lösungen zu kommen, die das Wohl Ihrer Kinder in den Mittelpunkt stellen und Ihnen als Eltern wieder Klarheit sowie Sicherheit geben.

 

Mit meiner langjährigen Erfahrung in familienrechtlichen Verfahren begleite ich Sie behutsam durch alle Fragen – von der ersten Orientierung bis hin zu tragfähigen Vereinbarungen, die Ihre neue Lebenssituation nachhaltig stützen.

Bei den meisten Scheidungen gelingt es, im Vorfeld Einvernehmen über die Scheidungsfolgen (z.B. Aufenthalt der Kinder, Obsorge, Kontakt zum getrenntlebenden Elternteil, Unterhalt) zu erzielen.​ Aber auch bei einvernehmlichen Scheidungen bedeutet dies für Kinder oft einen schmerzlichen Einschnitt in ihre Lebenssituation.

 

Die Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung soll sicherstellen, dass Eltern sich der Auswirkungen der Trennung auf ihre Kinder bewusst sind und lernen, wie sie diese bestmöglich unterstützen können.

 

Kosten: € 50,- pro Person in der Paarberatung   I   € 65,- in der Einzelberatung   

 

Ein gemeinsames Kind verbindet ein Leben lang. Nach einer Trennung gestaltet es sich für die ehemaligen Partner oft schwierig, Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen für das gemeinsame Kind bzw. die gemeinsamen Kinder zu treffen. Gelingt es den Eltern nicht, Regelungen im besten Interesse des Kindes zu treffen und diese auch im Alltag einzuhalten, dann kann das Gericht eine Familien-, Eltern – oder Erziehungsberatung nach § 107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG anordnen.

 

Kosten: € 60,- pro Person in der Paarberatung   I € 85,- in der Einzelberatung